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Facharzt für Unfallchirurgie

Spezialisierung in Handchirurgie 

zertifiziert laut ÖÄK

OA Dr. med. Karl Wurm

OA Dr. med. Karl Wurm

Ich bin seit 1998 im LKH Steyr als Facharzt für Unfallchirurgie tätig.
Seit dieser Zeit gilt meine vermehrte Aufmerksamkeit vor allem der Handchirurgie mit Installierung einer Spezialambulanz für Handchirurgie am LKH Steyr.

Im Rahmen der Spezialisierungsordnung 2008 der Österreichischen Ärztekammer erhielt ich die Anerkennung für die Spezialisierung in Handchirurgie.

Dr. Karl Wurm
Behandlungspektrum Handchirurgie
  • Verletzungen an Unterarm und Hand (Verletzungen von Knochen, Sehnen, Bändern und Nerven)

  • Behandlung von Verletzungsfolgen (Korrektureingriffe bei Fehlstellungen,

  • Sehnentransfer, Sehnenlösungen, Lösung einer Gelenksteife etc.)

  • Arthrokopische Eingriffe am Handgelenk

  • Engpaßsyndrome von Nerven (Karpaltunnelsyndrom, Ulnarisyndrom etc.)

  • Sehnenengpaßsyndrome (wie schnellender Finger)

  • Arthrosen

  • Morbus Dupuytren

  • Prothetischer Gelenksersatz

  • Infektionen

Behandlungspektrum allgemeine Unfallchirurgie

Neben meiner Spezialisierung als Handchirurg behandle ich als Facharzt für Unfallchirurgie auch alle anderen Verletzungen aus dem unfallchirurgischem Spektrum.


 

Spektrum
Operationsort

Operationen werden von mir ausschließlich im Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr durchgeführt.

Durch die Operation entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die Operationen am Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum Steyr durch den Kassenvertrag  gedeckt sind.


Viele Eingriffe sind tagesklinisch möglich und Sie können am Operationstag wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.


Die Nachbehandlungen werden dann im Allgemeinem wieder in meiner Ordination durchgeführt.

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Operationsort
Verrechnung

Als Wahlarzt arbeite ich ohne Kassenvertrag.
Mein Honorar setzt sich aus Erstordination und Nachbehandlung zusammen.
Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient.
Der Patient hat die Möglichkeit, die Honorarnote bei seinem Sozialversicherungsträger einzureichen.

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung  bei ihrem Sozialversicherungsträger, die Höhe der Rückerstattung  ist abhängigig von den Satzungen  des jeweiligen Krankenversicherungsträgers.

Verrechnung
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